GOST Negativbescheinigung
Güter, die nicht unter die EAC TR CU Richtlinien fallen, unterliegen oft der Verpflichtung zur Qualitätszertifizierung nach GOST (R) Richtlinien.
Für den Fall, dass Ihr Produkt keine GOST Zertifizierung benötigen sollte, Ihre Kunden aber trotzdem einen offiziellen Nachweis verlangen, dass die Regulierung nicht greift, besteht die Möglichkeit eine s.g. „Negativbescheinigung“ zu beantragen.
Eine Negativbescheinigung bestätigt für Ihre Waren die Freiheit von der Zertifizierungspflicht.
Dabei übernehmen wir für Sie den gesamten Prozess der Antragsstellung. Sie brauchen uns lediglich die notwendigen Informationen über ihre Produkte zu schicken. So zum Beispiel unter anderem eine Warenbeschreibung und Produktspezifikationen, dann führen wir für Sie eine Produktidentifikation nach dem GOST Klassifizierungssystem durch und bestätigen offiziell, dass keine GOST Zertifizierungspflicht besteht.